Hinweis: Besuch einer öffentlichen Sitzung des NSU-UA II. im Landtag
Ihr wollt den öffentlichen Teil einer UA-Sitzung besuchen und Euch vor Ort ein Bild der Diskussionen machen? Das geht im Prinzip sehr einfach; eine Voranmeldung ist grundsätzlich nicht notwendig.
Ein amtlicher Lichtbildausweis muss jedoch an der Pforte des Bayerischen Landtags hinterlegt werden. Dort wird natürlich auch eine routinemäßige Sicherheitskontrolle durchgeführt und so wie man es auch von Flughäfen kennt einmal durchgecheckt. Es wäre für euch natürlich sehr wichtig, sich auf unserem NSU-II-UA Blog zu informieren, wann es eine öffentliche Sitzung gibt und um welche Uhrzeit diese beginnt. Außerdem ist dort zu entnehmen, in welchem Raum die Sitzung stattfindet.
Achtung: Es gibt ein begrenztes Kontingent an freien Zuhörer*innenplätzen. Bei prominenten Zeug*innen könnten diese möglicherweise schnell ausgeschöpft sein. Daher empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig anwesend zu sein.
Hier noch ein Blick auf die Hausordnung des Bayerischen Landtages: Zutrittsgewährung:
- § 3. a) Einzelbesucherinnen und Einzelbesucher zur Teilnahme an öffentlichen Sitzungen im Landtag nach Maßgabe freier Zuhörerplätze, nach Ausfüllen des Besuchsscheins, Hinterlegung eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises und Aushändigung eines Tagesausweises. Eine Anmeldung vorab ist nicht erforderlich, aber bei Plenarsitzungen empfehlenswert. (Onlineanmeldung)