Konstituierende Sitzung

Am 16.Mai 2022 fand die konstituierende Sitzung des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses im bayerischen Landtag statt. Die Sitzung fand unmittelbar nach dem Landtagsbeschluss zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses noch am selben Tag statt, um nicht unnötig Zeit für die Aufklärungsarbeit zu verlieren.

Für die parallel zum Landtagsplenum stattfindende Sitzung brauchte es eine Sondergenehmigung durch die Landtagspräsidentin. Zuvor hatten sich die demokratischen Fraktionen des Bayerischen Landtags in einer monatelangen Vorbereitungsphase auf einen gemeinsamen Untersuchungsauftrag und einen umfangreichen Fragenkatalog für den Ausschuss geeinigt. Der Landtagsbeschluss ist in einem umfangreichen Antrag mit der Drucksachennummer 18/22844 auf der Internetseite des Landtags abrufbar. Zwei Neuerungen gab es bereits in der ersten Sitzung: Erstmals wurde Kamerateams erlaubt, während des öffentlichen Teils der Sitzung Filmaufnahmen zu machen. Und da das Aktenstudium des Ausschusses – soweit es technisch, personell und rechtlich möglich ist – vollständig digital ablaufen soll, wurde die altbewährte Beschlussvorlage zum Umgang mit Akten modernisiert. Auch die bisher noch nicht digitalisierten Akten des ersten NSU-UA sollen nun digitalisiert werden!

In seiner konstituierenden Sitzung hat sich der Ausschuss ansonsten vor allem mit Organisations- und Verfahrensfragen beschäftigt. Es wurde ein Beschluss zur Zulassung von Fraktionsmitarbeitenden verabschiedet. Von der Staatskanzlei und dem Innen- und Justizministerium wurden die Ansprechpartner*innen für den Untersuchungsausschuss benannt. Es wurde die Einrichtung einer (nicht öffentlichen) Materialverwaltung für alle Dokumente des Ausschusses beschlossen. Außerdem hat der Ausschuss sich darauf verständigt, beigezogene Akten wie erwähnt möglichst in digitalisierter Form mit der Möglichkeit der Volltextsuche anzufordern. Leider ist dies in vielen Behörden immer noch nicht selbstverständlicher Standard. Außerdem wurden Richtlinien zum Umgang mit Geheimhaltungsbestimmungen beschlossen. Als Kurzbezeichnung für den Ausschuss wurde sich auf ‚Untersuchungsausschuss NSU II‘ bzw. ‚UA NSU II‘ verständigt.

Am Beginn der Beweiserhebung wurden zunächst die Akten des ersten bayerischen NSU-Untersuchungsausschusses angefordert. Diese Akten werden größtenteils noch im Archiv des Landtags aufbewahrt und sind somit leicht zugänglich. Außerdem hat der Ausschuss von der Staatsregierung und den zuständigen Behörden zu den ersten Themenkomplexen des Untersuchungsauftrags Aktenlisten angefordert. Der Ausschuss wird nach der Sommerpause mit einer Untersuchung des sog. Taschenlampenattentats auf die Gaststätte ‚Sonnenschein‘ in Nürnberg mit seiner Beweisaufnahme beginnen. Vorher werden noch Sachverständige und Zeugen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen angehört, um einen Überblick über den Stand der Ermittlungen und Erkenntnisse zum NSU-Komplex zu gewinnen.“

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