3. Sitzung des UA

In der dritten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 23.06.2022 wurden zunächst in einem nicht-öffentlichen Teil Verfahrensfragen besprochen, die zum einen Durchführungsmodalitäten von bereits getroffenen Beschlüssen, im Wesentlichen zur Digitalisierung von Akten für die Ausschussarbeit, umfassten.

Der NSU-Untersuchungsausschuss wird der erste Untersuchungsausschuss in Deutschland sein, der auch Verschlusssachen digitalisiert. Dies ist eine enorme Arbeitserleichterung, weil dadurch die Suchfunktionen genutzt und der riesige Aktenbestand besser bearbeitet werden kann. Die förmliche Ladung der beiden Sachverständigen zum Thema rechtsextreme Netzwerke in München und Nürnberg, Jonas Miller und Robert Andreasch, für die Sitzung am 27. Juni ist erfolgt. Für die Ausschusssitzung am 04. Juli haben die Anwältinnen der Nebenklage im NSU-Prozess, Antonia von der Behrens und Seda Başay-Yıldız ihre Teilnahme zugesagt. Für die Ausschusssitzung am 07. Juli liegt eine Zusage des Vorsitzenden des zweiten NSU-Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag, Clemens Binninger, und der Vorsitzenden des zweiten Thüringer Untersuchungsausschusses, Dorothea Marx, vor.

Zum anderen wurde in der Sitzung auch über neue Beschlussanträge abgestimmt. Im öffentlichen Teil der Sitzung wurde über die getroffenen Beschlüsse informiert, die alle angenommen worden waren. Bei den Beschlüssen handelt es sich um die Beiziehung der Vermerke des Landesamts für Verfassungsschutz (BayLV) und des Staatsministeriums des Innern zum Parlamentarischen Kontrollgremium für die Geheimdienste mit einem Bezug zum Untersuchungsgegenstand. Ein weiterer Beschluss umfasste u.a. die Einholung einer umfangreichen Behördenauskunft beim Staatsministerium des Innern zu rechtsextremen Gefährdern, mit Haftbefehl gesuchten Rechtsextremisten, rechtsextremen Morddrohungen und zur Überprüfung von nicht aufgeklärten Straftaten mit einem möglichen rechten Hintergrund in Bayern. Zudem gab es Beschlüsse zur Vorladung von Überblickszeug*innen aus der Bundesanwaltschaft, dem BKA sowie aus dem Bayerischen Landeskriminalamt. Ein weiterer Beschluss beinhaltet die Einholung einer Behördenauskunft beim Staatsministerium des Innern zu den ermittelnden Beamten beim Sprengstoffanschlag auf die Nürnberger Gaststätte Sonnenschein“, der am 23.06.1999 stattgefunden hat.

Anschließend teilten die Abgeordneten noch ihre Eindrücke von den Tatortbegehungen mit, die der Untersuchungsausschuss an den NSU-Tatorten in München (02.06.2022) und Nürnberg (20.06.2022) durchgeführt hat. Dabei betonten sie, wie wichtig diese Tatort-Besichtigungen gerade im Vorfeld des bald beginnenden Aktenstudiums und der Zeug*innenladung gewesen sind, um einen besseren Eindruck der Tatorte sowie ihrer Umgebung zu erhalten. Mehrere Abgeordnete äußerten auch, dass die Auswahl der Tatorte, von denen manche von außen nicht auf dort arbeitende Personen mit Migrationsgeschichte schließen ließen, nur schwer ohne ortskundige Unterstützer*innen vorstellbar ist. Übereinstimmend wurde auch hervorgehoben, dass bei den Tatortbegehungen eine immer höhere Risikobereitschaft und Brutalisierung im Vorgehen der Täter deutlich wurde.

Zum Sitzungsende wurde durch den Ausschussvorsitzenden Toni Schuberl noch auf die nächsten Sitzungen des Untersuchungsausschusses hingewiesen. Am 27.06.2022 findet in öffentlicher Sitzung (Beginn: 10:00 Uhr) die Anhörung der Sachverständigen Fachjournalisten Robert Andreasch und Jonas Miller statt und am 04.07.2022 werden die zwei Anwältinnen der Nebenklage im Münchener NSU-Prozess, Antonia von der Behrens und Seda Başay-Yıldız angehört. Sie vertraten Angehörige der Familien Şimşek aus Nürnberg und Kubaşık aus Dortmund und gehen u.a. auf den skandalösen Umgang der ermittelnden Behörden mit den Familien ein. Sitzungsbeginn wird diesmal 13 Uhr sein. Am Donnerstag, 7. Juli, berichten Clemens Binninger, Vorsitzender des zweiten UA des Bundestages und Dorothea Marx, Vorsitzende des zweiten UA in Thüringen u.a. von den nach Bayern weisenden Spuren. Sitzungsbeginn ist 14 Uhr. Am Montag, 11. Juli, hört der Ausschuss die erwähnten Überblickszeugen des Generalbundesanwaltes, des Bundeskriminalamtes und des bayerischen Landeskriminalamtes an. Sitzungsbeginn ist 10 Uhr. Am Donnerstag, 14. Juli, spricht außerdem Lars Rohwer, Vorsitzender des zweiten NSU UA in Sachsen. Sitzungsbeginn ist 14 Uhr.

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