Beim Besuch des NSU-Tribunals in Nürnberg durfte ich Angehörige der Opfer treffen. Ich freute mich sehr auf das Gespräch. Es wurde dabei erneut klar, dass die Sicht auf unsere Arbeit im Untersuchungsausschuss durchaus ambivalent sind. Es gibt hohe Erwartungen an unsere Arbeit, aber die Gefahr, Enttäuschungen und Ernüchterung hervorzurufen, sind sehr hoch, da das Vertrauen in die staatlichen Organe bei ihnen entsprechend niedrig ist. Und so begann unser Gespräch auch. Auf die Forderung, dass wir dafür sorgen müssten, dass alle geheimen Akten veröffentlicht werden, fand ich mich unwillkürlich in der Rolle wieder, den Grundsatz der Geheimhaltung zu verteidigen und darlegen zu müssen, dass wir als Untersuchungsausschuss überhaupt nicht das Recht haben, geheime Akten offenzulegen. Wir dürfen die Akten zwar einsehen, über die Einstufung als geheim entscheidet jedoch die Behörde, die die Akten angelegt hat. Das war dann leider auch das Ende des kurzen Gesprächs und wohl auch das Ende der Erwartungen an unsere Arbeit auf Seiten dieser Opferangehörigen.
Mein Ziel als Vorsitzender des Ausschusses ist maximale Transparenz und Aufklärung. Genau dafür haben wir den UA ins Leben gerufen. Und wir werden mit allen Mitteln dieses Ziel so weit verfolgen wie es uns möglich ist. Dabei werden wir aber auch auf unüberwindbare rechtliche Grenzen stoßen. Dies zu vermitteln, ohne die Erwartungen einerseits zu hochzuschrauben, aber auch ohne sie andererseits von vornherein zu enttäuschen, ist eine schwierige Aufgabe, an der ich beim ersten Kontakt gescheitert bin.
Toni Schuberl
Vorsitzender des 2. Bayerischen Untersuchungsausschusses zum NSU
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