6. Presse-Briefing: Das Taschenlampenattentat wird durchleuchtet – Die Beweisaufnahme im UA startet jetzt.

Am 13.10.2022 startet im NSU-UA II in seiner 10.Sitzung die inhaltliche Beweisaufnahme mit der Vernehmung von zwei hochkarätigen Zeugen zum so genannten „Taschenlampenanschlag“. Dieser fand bereits am 23. Juni 1999 in Nürnberg statt und gilt als die erste bekannte Tat des NSU überhaupt.

Cemal Bozoglu: „Zu einem der wichtigsten Themenkomplexe des Untersuchungsausschusses, dem Taschenlampenattentat 1999 in Nürnberg, startet nun die Beweisaufnahme. Wir werden gerade hier bis in das letzte Detail hinschauen. Dieses Attentat war weder Gegenstand im 1. UA noch bei dem NSU-Prozess.“

Zu Beginn wird Carsten S. vernommen, dessen Aussage im NSU-Prozess dazu führte, dass dieser Anschlag überhaupt dem NSU zugeordnet werden konnte. Carsten S. war eine zentrale Kontaktperson zwischen dem Unterstützerumfeld des NSU und Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Er hat dem NSU-Kerntrio die Ceska-Tatwaffe samt Schalldämpfer und Munition besorgt, mit der neun Menschen mit Migrationshintergrund ermordet wurden. Carsten S. war der einzige Angeklagte im NSU-Prozess, der überhaupt zu einer umfassenden Aussage bereit war. In seiner aktiven Zeit als NSU-Kurier und -Kontaktperson hat sich S. regelmäßig zu rechtsextremen Veranstaltungen und Demonstrationen in Bayern aufgehalten. Der Ausschuss erhofft sich durch die Vernehmung von Carsten S. nähere Informationen zu den Hintergründen des Anschlags in Nürnberg sowie zu Kontaktpersonen des NSU in Bayern.

Im Anschluss an Carsten S. wird Markus Dienst vernommen. Er war zum Zeitpunkt seiner Ermittlungen Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof. Von ihm erhofft sich der Ausschuss Auskunft über die Ergebnisse der erneuten Ermittlungen nach Bekanntwerden der NSU-Täterschaft und die Klärung offener Fragen, die sich aus der Aktenauswertung ergeben haben. Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft wurden ab 2013 wegen ‚versuchten Mordes‘ geführt, während die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth 1999 den Sprengstoffanschlag nur als ‚fahrlässige Körperverletzung‘ eingestuft hat.

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